{"id":119,"date":"2020-11-18T20:53:40","date_gmt":"2020-11-18T20:53:40","guid":{"rendered":"http:\/\/kita-stjosef-ab.de\/?p=119"},"modified":"2021-01-08T20:28:19","modified_gmt":"2021-01-08T20:28:19","slug":"aenderung-des-rahmenhygieneplans","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kita-stjosef-ab.de\/?p=119","title":{"rendered":"\u00c4nderung des Rahmenhygieneplans"},"content":{"rendered":"<h2>Keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests f\u00fcr Besch\u00e4ftigte der Kitas und Kinder bei nur leichten Symptomen<\/h2>\n<p>Am 28. Oktober 2020 haben Bund und L\u00e4nder zus\u00e4tzliche Corona-Ma\u00dfnahmen beschlossen, die vorerst bis Ende November 2020 gelten. Es wurde bisher beobachtet, dass eine COVID-19-Erkrankung bei Kindern deutlich milder verl\u00e4uft als bei Erwachsenen. Es gibt au\u00dferdem vermehrt Hinweise darauf, dass speziell j\u00fcngere Kinder (unter zehn Jahren) eine geringere Rolle im Infektionsgeschehen spielen. Nur rund 3 % der Kitas in Bayern sind aktuell zum Teil oder ganz geschlossen \u2013 in aller Regel nur aufgrund von Verdachtsf\u00e4llen. Weiterhin haben Kinder ein Recht auf Bildung und unter den Kita- und Schulschlie\u00dfungen in diesem Fr\u00fchjahr besonders gelitten. Aus diesem Grund haben sich Bund und L\u00e4nder darauf verst\u00e4ndigt, dass die Kindertageseinrichtungen und Schulen m\u00f6glichst ge\u00f6ffnet bleiben. Die Politik hat damit nicht nur die Bedeutung der Bildung und Betreuung f\u00fcr unsere Kinder hervorgehoben, sondern auch eine klare Entscheidung zugunsten der Bildung bei Einschr\u00e4nkungen in anderen Bereichen wie Gastronomie, Kultur und Freizeiteinrichtungen getroffen. Diese Schwerpunktsetzung f\u00fcr Bildung und Betreuung k\u00f6nnen wir nur gemeinsam umsetzen. Dabei m\u00fcssen und werden wir die Rahmenbedingungen stetig im Blick behalten und dort, wo es notwendig und m\u00f6glich ist, nachsteuern. Uns ist nat\u00fcrlich bewusst, dass jede \u00c4nderung f\u00fcr Sie zu einem neuen Mehraufwand in der Umsetzung f\u00fchrt. Wir bitten jedoch um Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, dass wir alle keine Blaupause f\u00fcr eine Pandemie haben und dass manchmal ein l\u00e4ngerer zeitlicher Vorlauf, den auch wir uns w\u00fcnschen, aufgrund der sich stetig ver\u00e4ndernden Lage leider nicht m\u00f6glich ist. Deshalb k\u00f6nnen wir auch erneute \u00c4nderungen in der Zukunft, beispielsweise aufgrund der heutigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpr\u00e4sidenten, nicht ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Am vergangenen Mittwoch haben wir Sie \u00fcber den aktualisierten Rahmenhygieneplan informiert und diesen auf unserer Homepage ver\u00f6ffentlicht. Die \u00c4nderungen im Vergleich zur Vorfassung waren notwendig, um die Beschl\u00fcsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs umzusetzen und hierf\u00fcr die Stufenregelung analog dem Schulbereich auszusetzen. Inhaltlich stimmt der aktuelle Rahmenhygieneplan mit den Regelungen der bisherigen Stufe 2 \u00fcberein, insbesondere musste in Stufe 2 bereits in festen Gruppen gebildet und betreut werden und Kinder mit Schnupfennasen konnten auch weiterhin die Einrichtungen besuchen.<\/p>\n<p>\u00dcberarbeitet wurde hingegen die Regelung f\u00fcr den Einsatz von Personal. Hierzu haben wir sehr viele R\u00fcckmeldung erhalten. Um den berechtigten Bedenken Rechnung zu tragen, dass erforderliche Atteste\/Testergebnisse nach Auftreten von Krankheitssymptomen nicht in angemessener Zeit zu erhalten sind, haben wir uns in Abstimmung mit dem Gesundheits- und Kultusministerium zu folgenden \u00c4nderungen des Rahmenhygieneplans entschlossen, die Sie bereits ab diesem Montag anwenden k\u00f6nnen:<\/p>\n<ul>\n<li>Keine \u00c4nderungen gibt es bei Kindern in Kinderkrippen, Kinderg\u00e4rten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter und Kindern der Grundschulen\/Grundschulstufen. Ihnen ist bei <strong>leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen<\/strong> (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) ein Besuch der Kindertagesbetreuung <strong>ohne negatives SARS-CoV-2-Testergebnis<\/strong> (PCR- oder Antigen-Test, nachstehend: AG-Test) <strong>oder \u00e4rztliches Attest<\/strong> weiterhin m\u00f6glich.<\/li>\n<li>F\u00fcr <strong>\u00e4ltere Kinder ab Jahrgangsstufe 5<\/strong> gab es \u00c4nderungen im Rahmenhygieneplan der Schulen, die wir nachvollziehen. Ihnen ist der Besuch von Schule und Hort bzw. HPT wieder m\u00f6glich, wenn nach <strong>mindestens 48 Stunden<\/strong> (ab Auftreten der leichten Symptome) <strong>kein Fieber<\/strong> entwickelt wurde und im h\u00e4uslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erk\u00e4ltungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine SARS-CoV-2-Infektion ausgeschlossen wurde. Die Vorlage eines negativen PCR- oder AG-Tests bzw. eines \u00e4rztlichen Attests ist hier k\u00fcnftig <strong>nicht<\/strong> mehr erforderlich. Bei der Situation zum h\u00e4uslichen Umfeld k\u00f6nnen sich die Einrichtungen mangels eigener Erkenntnisse auf die Angaben der Eltern \/ Kinder verlassen.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Besch\u00e4ftigten in den Kitas bzw. HPTs mit leichten Symptomen gilt ebenfalls: Der Einsatz in der Kita bzw. HPT ist wieder m\u00f6glich, wenn nach <strong>mindestens 48 Stunden<\/strong> (ab Auftreten der leichten Symptome) <strong>kein Fieber<\/strong> entwickelt wurde. Die Vorlage eines negativen PCR- oder AG-Tests bzw. eines \u00e4rztlichen Attests ist damit auch hier k\u00fcnftig <strong>nicht<\/strong> <strong>mehr<\/strong> erforderlich. Bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses (PCR oder AG-Test) oder einer \u00e4rztlichen Bescheinigung ist zudem auch eine vorzeitige T\u00e4tigkeit m\u00f6glich, so dass hier eine Wahlm\u00f6glichkeit besteht.<\/li>\n<li>F\u00fcr <strong>Kinder jeden Alters<\/strong> und die <strong>Besch\u00e4ftigten in den Kitas bzw. HPTs<\/strong> in <strong>reduziertem<\/strong> Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen oder respiratorischen Symptomen gilt unver\u00e4ndert: <strong>Eine Betreuung und der Einsatz in der Kita bzw. HPT ist nicht m\u00f6glich.<\/strong> Die Wiederzulassung nach einer solchen Erkrankung ist erst wieder m\u00f6glich, sofern die Kinder und Besch\u00e4ftigten bei gutem Allgemeinzustand <strong>mindestens 24 Stunden symptomfrei<\/strong> (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Zus\u00e4tzlich ist die <strong>Vorlage eines negativen PCR- oder AG-Test<\/strong> <strong>bzw. eines \u00e4rztlichen Attestes<\/strong> erforderlich.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch dazu, wie unter den gegebenen Umst\u00e4nden \u00d6ffnungszeiten aufrechterhalten werden k\u00f6nnen und ob der Rahmenhygieneplan \u00c4nderungen zur Frage der Bildung fester Gruppen beinhaltet, haben uns viele Nachfragen erreicht. Wir m\u00f6chten ihnen daher die aktuellen Regelungen, die auch vor den \u00c4nderungen des Rahmenhygieneplans galten, zur Vermeidung von Missverst\u00e4ndnissen nochmal darstellen:<\/p>\n<p>Die <strong>Bildung der festen Gruppen<\/strong> war bereits veranlasst, wenn die Gesundheits\u00e4mter Regelungen nach der bisher geltenden Stufe 2 des Rahmenhygieneplans getroffen hatten. Uns ist bewusst, dass die Bildung fester Gruppen vor allem f\u00fcr Kindertageseinrichtungen, die grunds\u00e4tzlich nach einem offenen Konzept arbeiten, einen organisatorischen Aufwand darstellt. Deshalb hatten wir die Einrichtungen <strong>bereits vor Beginn des Regelbetriebs<\/strong> ab 1. September gebeten, sich auf die <strong>m\u00f6glicherweise notwendig werdenden festen Gruppen vorzubereiten<\/strong>. Die Bildung fester Gruppen mit zugeordnetem Personal h\u00e4lt die Anzahl der Kontaktpersonen im Infektionsfall gering und Infektionsketten bleiben nachvollziehbar. Sollte eine Infektion auftreten, erleichtert eine Gruppenbildung die Entscheidung, ggf. nur Teile der Einrichtung zu schlie\u00dfen. Dabei gab und gibt das Familienministerium <strong>keine konkreten Gruppengr\u00f6\u00dfen<\/strong> vor. Die <strong>Gruppengr\u00f6\u00dfe ist abh\u00e4ngig von der personellen und r\u00e4umlichen Ausstattung<\/strong>. Wenn nicht ausdr\u00fccklich anderweitig angeordnet, war es auch schon bisher m\u00f6glich <strong>Personal gruppen\u00fcbergreifend <\/strong>einzusetzen. Dies bleibt auch weiterhin m\u00f6glich. Auch Kinder k\u00f6nnen weiterhin in den Randzeiten in einer Gruppe zusammengef\u00fchrt werden. Dies Randzeitenbetreuung f\u00fchrt zwar zu zus\u00e4tzlichen Kontakten, allerdings nur f\u00fcr die Kinder und Besch\u00e4ftigen, die daran beteiligt sind. Damit ist die Gesamtzahl der Kontakte in der Einrichtung weiterhin nachvollziehbar und immer noch viel geringer als bei einem offenen Konzept. Durch die M\u00f6glichkeiten der Randzeitenbetreuung soll es Ihnen auch weiterhin erm\u00f6glicht bleiben, Ihre gewohnten \u00d6ffnungs- bzw. Buchungszeiten anbieten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Da auch Fragen nach f\u00f6rderrechtlichen Konsequenzen ge\u00e4u\u00dfert wurden, haben wir uns dazu bereits mit Ihren Spitzenverb\u00e4nden ausgetauscht und werden zur Klarstellung und zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs nochmals die Aufsichtsbeh\u00f6rden unterrichten. Zu Ihrer Information werden wir zudem auch unsere FAQ in K\u00fcrze entsprechend erg\u00e4nzen. Es besteht im Ergebnis aber schon jetzt keine Veranlassung, F\u00f6rderk\u00fcrzungen f\u00fcrchten zu m\u00fcssen. Wenn die klarstellenden Informationen nicht ausreichen sollten und offene Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre zust\u00e4ndige Bewilligungsbeh\u00f6rde.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend m\u00f6chten wir nochmals betonen, dass wir uns der t\u00e4glichen Herausforderungen, die Sie vor Ort zu meistern haben, bewusst sind. Wir wissen um Ihren Einsatz und nat\u00fcrlich auch um die Probleme und Herausforderungen mit denen Sie konfrontiert sind. Deshalb m\u00f6chten wir uns auch im Namen von Bayerns Familienministerin Carolina Trautner nochmal sehr herzlich bei Ihnen f\u00fcr Ihren Einsatz bedanken und Ihnen versichern, dass wir auch weiterhin alles uns M\u00f6gliche tun werden, um sie dabei nach besten Kr\u00e4ften zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests f\u00fcr Besch\u00e4ftigte der Kitas und Kinder bei nur leichten Symptomen Am 28. Oktober 2020 haben Bund und L\u00e4nder zus\u00e4tzliche Corona-Ma\u00dfnahmen beschlossen, die vorerst bis Ende November 2020 gelten. 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