{"id":150,"date":"2021-01-08T20:26:51","date_gmt":"2021-01-08T20:26:51","guid":{"rendered":"http:\/\/kita-stjosef-ab.de\/?p=150"},"modified":"2021-01-08T20:26:51","modified_gmt":"2021-01-08T20:26:51","slug":"einschraenkungen-in-der-kindertagesbetreuung-ab-dem-11-januar-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kita-stjosef-ab.de\/?p=150","title":{"rendered":"Einschr\u00e4nkungen in der Kindertagesbetreuung ab dem 11. Januar 2021"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)<\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Einschr\u00e4nkungen in der Kindertagesbetreuung ab dem 11. Januar 2021<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Bundeskanzlerin und die Ministerpr\u00e4sidentinnen und Ministerpr\u00e4sidenten haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verl\u00e4ngern. Der Bayerische Ministerrat hat daher am 6. Januar 2021 beschlossen, auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten, wobei \u2013 wie bislang auch \u2013 eine Notbetreuung zul\u00e4ssig bleibt. Der Bayerische Landtag muss den Regelungen am Freitag, den 8. Januar 2021, noch zustimmen. Sollten sich daraufhin noch \u00c4nderungen ergeben, so werden wir Sie hier\u00fcber gesondert informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch Ihre zahlreichen Eintragungen in das KiBiG.web zur Auslastung der Notbetreuung konnten wir feststellen, dass die Eltern vor Weihnachten sehr verantwortungsvoll mit der Notbetreuung umgegangen sind. Lediglich 8,5 Prozent der Kinder haben die Notbetreuung beispielsweise am 18. Dezember 2020 besucht. Ihre Eintragungen in das KiBiG.web helfen uns sehr dabei, die aktuelle Lage in den Kindertageseinrichtungen vor Ort einsch\u00e4tzen und bei Bedarf nachsteuern zu k\u00f6nnen. Wir m\u00f6chten Sie daher bitten, die Eintragungen weiterhin vorzunehmen. So k\u00f6nnen wir zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen ergreifen, sollte dies notwendig werden. Kindertagespflegestellen k\u00f6nnen eine Eintragung im KiBiG.web aus technischen Gr\u00fcnden leider nicht vornehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unver\u00e4ndert Anwendung. Das bedeutet konkret:<\/p>\n\n\n\n<p>Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Ma\u00dfnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grunds\u00e4tzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen f\u00fcr Kinder f\u00fcr folgende Personengruppen zul\u00e4ssig:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Kinder, deren Eltern die Betreuung <strong>nicht auf andere Weise sicherstellen k\u00f6nnen<\/strong>, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbst\u00e4tigkeit nachgehen m\u00fcssen,<\/li><li>Kinder, deren Betreuung zur <strong>Sicherstellung des Kindeswohls<\/strong> von den zust\u00e4ndigen Jugend\u00e4mtern angeordnet worden ist,<\/li><li>Kinder, deren Eltern <strong>Anspruch auf Hilfen zur Erziehung<\/strong> nach den \u00a7\u00a7 27 ff. SGB VIII haben,<\/li><li>Kinder mit <strong>Behinderung<\/strong> und Kinder, die von <strong>wesentlicher Behinderung bedroht<\/strong> sind.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Wir m\u00f6chten nochmals eindr\u00fccklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im h\u00e4uslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die H\u00f6he zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun n\u00e4her. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu sch\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen m\u00f6chten wir bitten, keine Nachweise von den Eltern einzufordern, dass beispielsweise kein Urlaub gew\u00e4hrt wird. Mit dem <a href=\"https:\/\/newsletter.bayern.de\/r.html?uid=D.QE.DF.GSW.LS.A.my_8nidDrIZIYjP7iO3FIht3xtQterXJMtHKrU05Z5LhS3tk41UNhGPU6KW3WAq-YyvYsSnjGGeoJQxqLRfHrA\">hier verlinkten Formular<\/a> k\u00f6nnen Sie sich jedoch von den Eltern schriftlich best\u00e4tigen lassen, dass die Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Eine solche Best\u00e4tigung ist jedoch nicht zwingend notwendig.<\/p>\n\n\n\n<p>Der <a href=\"https:\/\/newsletter.bayern.de\/r.html?uid=D.QE.DF.GSW.LT.A.XsO9wiJ5eHaAxG7urok7KFMTr4zSGxujdp_xGkSmgGtYwVPpgmuZSjAPsEO9F0nBZE5EfnmSJIwqkVqNJ736iA\">Rahmenhygieneplan<\/a> gilt auch in der Notbetreuung weiterhin unver\u00e4ndert fort.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu guter Letzt m\u00f6chten wir Sie dar\u00fcber informieren, dass private Zusammenk\u00fcnfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grunds\u00e4tzlich nur noch im Kreis der Angeh\u00f6rigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Beaufsichtigung f\u00fcr Kinder unter 14 Jahren in festen, famili\u00e4r oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zul\u00e4ssig, wenn sie Kinder aus h\u00f6chstens zwei Hausst\u00e4nden umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) Einschr\u00e4nkungen in der Kindertagesbetreuung ab dem 11. Januar 2021 Die Bundeskanzlerin und die Ministerpr\u00e4sidentinnen und Ministerpr\u00e4sidenten haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. 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