Caritasverein St. Josef Aschaffenburg e.V.
Inselstr. 20
63741 Aschaffenburg 11.02.2021
An den
Elternbeirat und die Eltern der Kinder in der
Kindertagesstätte St. Josef
Inselstraße 20
63741 Aschaffenburg
Elternbeiträge und Essensgeld im Februar 2021, Essenspauschale in Schließzeiten, Caterer Kindergarten
Sehr geehrter Herr Schlüter-Faath, sehr geehrte Mitglieder des Elternbeirats, sehr geehrte Eltern,
inzwischen hat die Bayerische Staatsregierung am 26.01.2021 beschlossen, für Januar und Februar für die Kinder, die die Einrichtung in jedem dieser Monate nicht mehr als jeweils fünf Tage besucht haben, einen Beitragsersatz vorzunehmen, wenn die Elternbeiträge nicht erhoben bzw. wieder zurückgezahlt werden. Den entsprechenden Elternbrief, der als Anhang zum 389. Newsletter vom 26.01.2021 für die Träger vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales verschickt wurde, füge ich bei. Da erst nachträglich die Berechtigung festgestellt werden kann, werden die Elternbeiträge eingezogen für Februar, wie bereits im Vormonat, ebenfalls wieder ohne die Essenspauschale.
Der Antrag auf Beitragsersatz ist bereits gestellt. Derzeit kann jedoch noch nicht mitgeteilt werden, wann und in welcher Höhe die Elternbeiträge zurückerstattet werden. Der Beitragsersatz soll wieder an die Träger pauschaliert erfolgen, wobei der Freistaat Bayern 70 %, die Kommune 30 % übernimmt. Bezüglich des auf die Stadt Aschaffenburg entfallenden Anteils wurde seitens der Bürgermeisterin Frau Euler um Geduld gebeten, da erst noch ein entsprechender Stadtratsbeschluss zu fassen ist, bis zu dem unklar ist, ob der städtische Anteil der Ersatzleistung vollständig ausgezahlt wird an die Träger. Sollte die Stadt Aschaffenburg, womit eigentlich nicht zu rechnen ist, da die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt wurden, ihren Anteil nicht übernehmen, kommt allerdings eine entsprechende Kürzung des zurückzuzahlenden Elternbeitrags in Betracht. Die Eltern sind daher gebeten, sich noch zu gedulden.
Das Essensgeld für Kinder wird nachträglich individuell abgerechnet. Sollten Kinder in der Notbetreuung gewesen sein, jedoch nur an einem bis fünf Tagen im Monat, so wird auch ein Entgelt für das Essen nicht erhoben, da dieses laut Mitteilung des Ministeriums von dem Beitragsersatz mit erfasst ist.
Zum Thema Essensgeld und Schließtage im Regelbetrieb, nicht aber für durch Corona ausgelöste (Teil-) Schließungen, hat die Erhebung der Kosten und die Höhe der eingezogenen Essenspauschale folgendes ergeben:
Im Regelbetrieb reicht die Pauschale aus, um die Kosten für den Bezug bei dem Caterer und apetito, die Personalkosten der Küchenkraft sowie die weiteren nicht abgrenzbar bezifferbaren Kosten wie zum Beispiel Energie, Wasser, Gerätekosten zu decken. Soweit in den Schließzeiten, die in unserer Einrichtung bisher unter den maximal 30 möglichen Tagen pro Jahr lagen, die Materialkosten nicht anfallen, wird der darauf entfallende Betrag jedoch benötigt, um die zusätzlich im Jahr anfallenden Materialkosten für Beikost zu den apetitolieferungen, Frühstück und Nachmittagsimbiss abzudecken. Soweit damit Eltern, die ihr Kind nicht in der Einrichtung mittags verköstigen lassen, einen finanziellen Vorteil haben, mag dies von den Familien der Essenskinder als ungerecht empfunden werden. Da im Erhebungsmonat September 2020 jedoch nur 10 Kinder am Mittagessen nicht teilnahmen, war die Zusatzbelastung der 81 Essenskinder nur geringfügig. Pauschalen sind nicht dazu geeignet, eine individuell bis ins Letzte zutreffende Belastung zu erreichen, erleichtern aber den Abrechnungsaufwand, der ebenfalls Teil der Kosten der Einrichtung ist, erheblich.
Es bleibt daher dabei, dass die Essensgeldpauschale auch in den Schließzeiten zu entrichten ist.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass der Vorstand eine Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.01.2022 prüft, in deren Beratung der Elternbeirat wieder eingebunden werden wird. In diesem Zusammenhang könnte auch bezüglich der Essensgeldpauschale eine erneute Prüfung erfolgen. Einen spürbaren Effekt erwartet sich der Vorstand jedoch aus eine Umstrukturierung bei Elternbeitrag und Essensgeld bei der hohen Anzahl der mittags essenden Kinder nicht. Der Vorstand wird hierzu rechtzeitig auf den Elternbeirat zugehen.
Was die Auswahl der Speisen im Kindergartenbereich angeht, sind Herr Sahm und Frau Meister mit dem Caterer in Kontakt. Wir versuchen eine Verbesserung zu erreichen. Gleichzeitig holen wir Angebote anderer Caterer ein. Wenn uns diese vorliegen, werden wir diese auch dem Elternbeirat zukommen lassen zur Beratung.
Der Elternbeirat wird gebeten mitzuteilen, was die Eltern sonst derzeit bewegt, womit der Träger sich befassen sollte.
Nach den Quarantäne-Maßnahmen läuft nun die Notbetreuung wieder im von den Familien benötigten Umfang. Dass dies für die Familien wirklich nur eine Notlösung sein kann, weil der Aufenthalt in der Einrichtung auch, wie gesehen, ein Ansteckungsrisiko birgt und auch immer von der Sorge überschattet ist, dass das Virus nach Hause getragen werden könnte, ist uns bewusst. Gut, wenn Sie alle und alle Mitarbeiter umsichtig sind, um die Gefahr zu reduzieren.
Der Kontakt zu den nicht die Einrichtung nutzenden Familien wird bestmöglich über Frau Meister gehalten. Dafür dankt ihr der Vorstand herzlich.
Wir hoffen, dass die von der Politik als wichtig erkannte Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen nun in Kürze erfolgen kann. Frau Meister und alle Mitarbeiterinnen der KiTa St. Josef vermissen die Kinder, die aktuell mit ihren Familien ein großes Opfer bringen, die ihre Freunde aus der Einrichtung nicht zum Spielen treffen können, wochenlang nur im häuslichen Bereich soziales Lernen einüben können und deren Eltern die Betreuung zu Hause meist neben Berufstätigkeit stemmen, und das möglichst ohne Einbindung von Großeltern. Der Vorstand dankt Ihnen allen für Ihren Einsatz dafür, dass sich in unserem örtlichen Bereich bald alles zum Besseren wendet.
Viele Grüße
Anne von Oppenkowski
2. Vorsitzende des Caritasvereins St. Josef Aschaffenburg e.V.