amtliche Bekanntmachung für KW 12 zu Kitabetrieb

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV, Stand 08.03.2021);


Bekanntmachung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4 12. BayIfSMV:
Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grundlage des § 18 der 12. BayIfSMV (BayMBl. 2021 Nr. 171) und § 65 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende

BEKANNTMACHUNG


Die Inzidenzeinstufung der Stadt Aschaffenburg liegt im Bereich einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100


Durch die Einstufung ergibt sich daher für die kommende Woche folgendes:

  1. Präsenzunterricht und sonstige Schulveranstaltungen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie die Mittagsbetreuung an Schulen sind zulässig, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Alternativ findet Wechselunterricht statt.
  2. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb);

Gemäß § 18 Satz 4 bestimmt die Stadt als Aschaffenburg als zuständige Kreisverwaltungsbehörde durch amtliche Bekanntmachung jeweils am Freitag jeder Woche die maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags. § 18 Abs. 1 Satz 4 bis 5 gilt entsprechend für Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.

Lt. Bekanntmachung des Robert-Koch-Instituts, lag die 7-Tage-Inzidenz am Freitag dem 19.03.2021 bei 80,3.

Stadt Aschaffenburg, den 19.03.2021


Dr. Gruber Ordnungsreferent