Um die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nochmals zu erhöhen, hat der Ministerrat am 7. Dezember 2021 beschlossen ab dem 10. Januar 2022 eine Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einzuführen.
Das bedeutet konkret, dass Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ab dem 10. Januar 2022 nur betreten dürfen, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.
Für unsere Einrichtung bedeutet dies:
Die das Kind bringende Person bringt an den Testtagen (montags, mittwochs, freitags) jeweils die Testkassette (Hinweis: Bei der Testkassette handelt es sich um den Teil des Selbsttests, der das Ergebnis anzeigt) des durchgeführten Selbsttests in die Kinderbetreuungseinrichtung mit.
=> Nach dem Vorzeigen der Testkassette entsorgt die bringende Person diese vor Ort in einem eigens hierfür vor der Kinderbetreuungseinrichtung bereitgestellten, fest verschließbaren und strapazierfähigen Müllsack (im Handel als reißfeste Müllbeutel mit Zugband erhältlich).
Sie als Eltern beschriften bitte die Testkassette mit wasserfestem Stift des Kindes mit Vornamen und Datum. Wird ein Testnachweis nach der jeweils durch die Kinderbetreuungseinrichtung gewählten Option nicht vorgelegt, so darf das betreffende Kind nicht betreut werden. Werden Kinder von berechtigten Dritten und nicht von den Eltern selbst in die Einrichtung gebracht, bringen diese die beim Test des Kindes verwendete Testkassette oder das unterschriebene Formular mit. Im Falle eines PoC-Antigen-Schnelltests (Bürgertest) oder PCR-Tests ist der entsprechende Testnachweis vorzuzeigen
Eine Testung der Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Beschäftigten oder die Eltern findet damit nicht statt, auch der zusätzliche Organisations- und Verwaltungsaufwand für die Beschäftigten in den Kinderbetreuungseinrichtungen wird auf ein Minimum begrenzt werden. Weitere detailliertere Informationen erfolgen demnächst durch einen Elternbrief des StMA. Um Ihnen eine dreimalige wöchentliche Testung Ihrer Kinder mittels Selbsttest ermöglichen zu können, wird das System der Berechtigungsscheine über den 31.12.2021 hinaus verlängert. Wichtig dabei ist, dass Sie immer den Rücklauf an uns, unterschrieben von der Apotheke, zurückgeben. Nur so kann ein weiterer Berechtigungsschein ausgestellt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben mit
freundlichen Grüßen
Ihr Kita-Team St. Josef